In einem wegweisenden Gerichtsurteil in Paris wurden drei hochrangige syrische Geheimdienstmitarbeiter in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Verurteilung erfolgte aufgrund ihrer Beteiligung an Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Die Pariser Strafkammer entschied zudem, die Haftbefehle aufrechtzuerhalten.
Die angeklagten Männer, Ali Mamluk, Dschamil Hassan und Abdel Salam Mahmud, wurden beschuldigt, für den Tod von zwei französischen Staatsbürgern in Syrien verantwortlich zu sein. Mamluk, ein wichtiger Vertrauter von Präsident Baschar al-Assad, leitete das nationale syrische Sicherheitsbüro. Hassan war früher Leiter des syrischen Luftwaffengeheimdienstes und wird mit Hunderten von Folter- und Mordfällen während seiner Amtszeit in Verbindung gebracht. Mahmud wiederum war Chef der Ermittlungsabteilung des Luftwaffengeheimdienstes an einem bedeutenden Militärflughafen in Damaskus.
Der Fall, der zu diesem historischen Urteil führte, drehte sich um zwei französisch-syrische Staatsbürger, die 2013 vom Luftwaffengeheimdienst in Damaskus festgenommen wurden und später verstarben, ohne dass ihre Angehörigen je die Leichen zu Gesicht bekamen. Zeugenaussagen zufolge wurden die beiden Männer zu einem Flughafen in Damaskus gebracht, wo zahlreiche Oppositionelle festgehalten, gefoltert und getötet wurden.
Laut Rechtsanwältin Clémence Bectarte, die mehrere Nebenkläger vertrat, ist dies der erste Prozess, in dem so hochrangige Vertreter des syrischen Regimes wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt wurden. Das Urteil hat eine große symbolische Bedeutung für die Hunderttausende von Syrern, die noch immer auf Gerechtigkeit warten.