Ein 13-jähriger Junge wird verdächtigt, für den lebensgefährlichen Angriff auf einen 15-Jährigen in Dortmund verantwortlich zu sein. Obwohl der Junge aufgrund seines Alters nicht strafmündig ist und die Tat bestritt, geht die Staatsanwaltschaft nach der Auswertung einer Videoaufnahme davon aus, dass er für den beinahe tödlichen Angriff verantwortlich ist. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft gab bekannt, dass ein zuvor festgenommener 15-Jähriger wieder auf freien Fuß gesetzt wurde.
Da der 13-Jährige noch nicht strafmündig ist, kann die Polizei ihn nicht vernehmen oder festnehmen, sondern lediglich anhören. Rechtlich hat der Vorwurf gegen ihn keine Konsequenzen, jedoch wurde die Jugendgerichtshilfe informiert und es wurde eine Gefährderansprache durchgeführt. Das 15-jährige Opfer erlitt bei der Auseinandersetzung am Sonntag eine lebensgefährliche Stichverletzung in der Lunge. Aktuellen Einschätzungen zufolge ist sein Zustand jedoch stabil.
In ähnlichen tragischen Fällen, in denen minderjährige Täter involviert sind, wird oft diskutiert, wie angemessen mit den Tätern umgegangen werden soll. Die Gesetze für strafunmündige Minderjährige und die Rolle der Jugendgerichtshilfe werden dabei besonders hervorgehoben. Die Behörden stehen vor der Herausforderung, den Schutz der Gesellschaft zu gewährleisten, während sie gleichzeitig angemessene Maßnahmen ergreifen, um junge Täter auf einen rechtschaffenen Weg zu lenken.