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Gericht kippt Ausnahmegenehmigung: Wolfsschuss im Kreis Uelzen rechtswidrig

Die Ausnahmegenehmigung zum Abschuss eines Wolfes im Kreis Uelzen wurde vom Verwaltungsgericht Lüneburg als rechtswidrig eingestuft. Die Entscheidung, die der Landkreis im Jahr 2021 getroffen hatte, erlaubte den Abschuss eines Wolfs, der Schafe gerissen hatte. Das Gericht gab bekannt, dass der Kreis die Naturschutzvereinigungen hätte anhören müssen, bevor die Genehmigung erteilt wurde. Zudem kritisierte das Gericht, dass das Gebiet, für das die Ausnahmegenehmigung galt, zu groß war, was die Wahrscheinlichkeit, den ausgewählten Wolf zu töten, stark verringerte.

Die erteilte Ausnahmegenehmigung galt für den Zeitraum vom 15. Januar bis zum 30. Juni 2021, doch während dieser Zeit wurde der Wolf nicht erlegt. Die Rechtmäßigkeit der Entscheidung ist noch nicht endgültig geklärt, da sie angefochten werden kann. Diese Gerichtsentscheidung wirft auch ein Licht auf den Konflikt zwischen dem Schutz gefährdeter Tierarten und den Interessen der Landwirte, die unter den Schäden leiden, die durch Wölfe verursacht werden.

Der Fall wirft Fragen über den Umgang mit Problemwölfen auf und wie die Konflikte zwischen Naturschutz und Landwirtschaft gelöst werden können. Experten betonen die Bedeutung eines ausgewogenen Ansatzes, der die Bedürfnisse sowohl der Tierwelt als auch der Menschen berücksichtigt. In Deutschland ist der Wolf streng geschützt, was zu komplexen rechtlichen und ethischen Diskussionen führt, insbesondere wenn es um den Umgang mit auffälligen Wölfen geht.

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