Infolge der schweren Unwetter und Hochwasser im Mai 2024 wurden im Saarland und Teilen von Rheinland-Pfalz erhebliche Schäden verursacht. Viele Bewohner und Unternehmen stehen vor den Trümmern ihres Lebens. Das Bundesfinanzministerium hat daher beschlossen, dass die Zollverwaltung den Betroffenen in den betroffenen Gebieten helfen kann, indem sie geeignete Erleichterungen für die von ihnen verwalteten Steuern gewährt.
Betroffene werden gebeten, sich so schnell wie möglich mit ihrem zuständigen Hauptzollamt in Verbindung zu setzen, das auf www.zoll.de zu finden ist. Zu den möglichen steuerlichen Erleichterungen gehören die Stundung von fälligen oder bis zum 30. September 2024 fälligen Steuern, das Absehen von der Festsetzung von Steuern oder Erlass aus Billigkeitsgründen im Falle nachweislicher Existenzgefährdung, der Verzicht auf Verspätungszuschläge, das Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen bis zum 31. Dezember 2024 und keine steuerlichen Nachteile im Falle des Verlusts steuerlich relevanter Unterlagen.