Kriminalität und JustizOffenburg

Deutsche und französische Polizei kontrolliert Grenzverkehr nach Cannabis-Freigabe

In Deutschland wurde Cannabis vor kurzem begrenzt freigegeben, während in Frankreich noch immer ein absolutes Verbot besteht. Eine symbolische Aktion fand statt, bei der deutsche und französische Polizisten an der Europabrücke den Grenzverkehr kontrollierten. Dieser Rheinübergang zwischen Straßburg und Kehl ist von großer Bedeutung für den Ost-West-Verkehr. Die Maßnahme, an der Kräfte der französischen Police Nationale, der Gendarmerie und des Polizeipräsidiums Offenburg teilnahmen, zielte auch darauf ab, grenzüberschreitende Drogenkriminalität zu bekämpfen.

Auf der französischen Seite gab es Ängste, dass die Freigabe von Cannabis in Deutschland zu einem verstärkten Drogenschmuggel führen könnte. Der Offenburger Polizeipräsident Jürgen Rieger äußerte dies während der ersten gemeinsamen Kontrolle der beiden Länder. Der Autoverkehr in Richtung Frankreich staute sich aufgrund der Kontrollen.

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In einer ähnlichen Operation nordwestlich von Iffezheim wurden über 50 Sicherheitskräfte beider Länder eingesetzt, um die Fahrer von mehr als 100 Fahrzeugen auf Cannabiskonsum und Drogeneinfluss zu überprüfen. Bei den Kontrollen wurden zwei Autofahrer in Straßburg festgenommen, einer davon fuhr unter Drogeneinfluss und hatte eine kleine Menge Marihuana dabei. In Roppenheim wurden zwei Personen angezeigt, die mutmaßlich unerlaubt Cannabis in ihrem Besitz hatten und unter Alkohol- und Drogeneinfluss fuhren.

Der 1. April markierte die Legalisierung des Besitzes und Konsums von Cannabis für Erwachsene in Deutschland. Dennoch bleiben Weitergabe und Verkauf illegal. Laut den neuen Vorschriften können Erwachsene zu Hause bis zu 50 Gramm Cannabis aufbewahren und draußen maximal 25 Gramm mit sich führen, ausschließlich für den Eigengebrauch.

In Frankreich herrscht nach wie vor ein striktes Verbot für Cannabisbesitz und -konsum. Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz in Kehl hebt die starken Gegensätze zwischen der deutschen Drogenpolitik und dem französischen Verbot hervor. Besitz und Konsum von Betäubungsmitteln in Frankreich können mit Geldstrafen von bis zu 3750 Euro und Haftstrafen von bis zu einem Jahr geahndet werden. Geringfügige Mengen können mit einer pauschalen Geldstrafe von 200 Euro belegt werden. Die neuen deutschen Gesetze gelten nicht für Grenzgänger oder Touristen.

Im März warnte der Stuttgarter Minister Thomas Strobl vor Problemen an den Grenzen im Zusammenhang mit Cannabis. Er forderte Kontrollen an der Grenze zu Frankreich, um den Schmuggel von Cannabis einzudämmen.

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