München

Gerichtsurteil: Schwarzbauten in Wolfratshausen müssen abgerissen werden

Das Verwaltungsgericht in München hat eine wichtige Entscheidung bezüglich Schwarzbauten am Isarspitz in Wolfratshausen getroffen. Laut der Unterer Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt handelt es sich um drei Einfamilienhäuser, die nicht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen und daher abgerissen werden müssen. Nach sechs Jahren voller Streitigkeiten steht nun ein entscheidender Gerichtstermin an, bei dem das VG München über die Klagen des Bauherrn und seiner Tochter, der Immobilieneigentümerin, bezüglich der Beseitigungsanordnungen verhandelt.

Im Juni 2021 kam das VG nach einem Ortstermin zu dem Schluss, dass die Abweichungen von der erteilten Baugenehmigung so gravierend seien, dass eine neue Genehmigung erforderlich sei. Der Bauherr habe jedoch keinen Anspruch darauf, da die Häuser nicht den Vorschriften entsprechen würden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies den Berufungsantrag des Bauherrn in letzter Instanz ab, da die Unzulässigkeit der Gebäude „nicht ernstlich zweifelhaft“ sei.

Der Bauherr und die Immobilieneigentümerin haben gegen die Abrissanordnungen der Unteren Bauaufsichtsbehörde Rechtsmittel eingelegt. Das VG München wird am 13. Juni über diese Klagen gegen den Freistaat Bayern verhandeln. Zusätzlich werden in weiteren Verfahren über Klagen anderer Parteien gegen Duldungsanordnungen entschieden. Vertreter des Kreisbauamts werden bei der Verhandlung anwesend sein, wie Sabine Schmid, Pressesprecherin des Landratsamts, bestätigte.

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