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Bürgerentscheid zu geplanter Flüchtlingsunterkunft in Gadebusch abgelehnt

In Gadebusch wurde ein Antrag auf einen Bürgerentscheid zu einer geplanten Flüchtlingsunterkunft aufgrund mehrerer Formfehler als unzulässig erklärt. Die Antragssteller wollten die Baugenehmigung für die geplante Unterkunft blockieren. Der Amtsleiter des Amtes Gadebusch erklärte, dass der Hauptgrund für die Ablehnung darin lag, dass sich der Antrag nicht im eigenen Wirkungskreis der Stadtvertretung befand, wodurch die Stadt keine Entscheidungsbefugnisse hatte. Darüber hinaus war die Fragestellung nicht eindeutig mit „ja“ oder „nein“ zu beantworten, was eine Voraussetzung für einen Bürgerentscheid ist.

Die geplante Flüchtlingsunterkunft in Gadebusch sieht vor, auf dem landeseigenen Gelände des Polizeireviers Wohncontainer für bis zu 150 Asylbewerber zu errichten. Die Unterkünfte sollen bis zum Jahresende nutzbar sein. Trotz des Antrags auf einen Bürgerentscheid wird das Bauprojekt zur Schaffung der Unterkünfte fortgesetzt. Die Ablehnung des Antrags bedeutet, dass die geplante Flüchtlingsunterkunft weiterhin umgesetzt werden kann, ohne Verzögerungen aufgrund des Bürgerentscheids befürchten zu müssen.

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