Seit Anfang April wurden in der Oberpfalz insgesamt 215 Verstöße im Zusammenhang mit Cannabis registriert. Diese Verstöße gliederten sich in 90 Straftaten gegen das Konsumcannabisgesetz, 14 Ordnungswidrigkeiten und 106 Verstöße gegen das Straßenverkehrsgesetz. Die Straftaten gegen das Konsumcannabisgesetz umfassten hauptsächlich den Handel mit Cannabis sowie die Ein- oder Ausfuhr aus dem Ausland. Es wurden jedoch keine Straftaten gegen das Medizinal-Cannabisgesetz angezeigt. Im Vergleich dazu wurden seit Anfang April bayernweit 2093 Anzeigen mit Cannabis-Bezug gemeldet, wovon 720 Straftaten waren. Die Polizei in Bayern verzeichnete mit 1242 Fällen am häufigsten Ordnungswidrigkeiten gegen das Straßenverkehrsgesetz.
Die Polizei nutzt digitale Hilfsmittel, um die erforderlichen Abstände zu Schulen und anderen Tabu-Zonen genau zu bestimmen, anstatt sie zu schätzen. Trotz vereinzelter Verstöße gegen die Vorschriften in Tabu-Zonen zeigt sich die Polizei zufrieden, rechnet jedoch mit einem Anstieg. Es sind spezielle Kontrollen geplant, um den Besitz und Konsum von Cannabis in der Nähe von Minderjährigen zu überwachen. Die Polizei betont insbesondere den Schutz von Kindern und Jugendlichen und plant Schwerpunktkontrollen in Bezug auf Drogeneinfluss im Straßenverkehr.
Kritik von Polizeibeamten am Cannabis-Gesetz bezieht sich auf die Unklarheit vieler Regelungen, die die polizeiliche Arbeit erschweren. Vor allem die Vielzahl an Tatbeständen und Detailregelungen, insbesondere bezüglich Anbauvereinigungen, wird bemängelt. Es ist noch zu früh für ein abschließendes Urteil über die Auswirkungen der Teillegalisierung auf den Schwarzmarkt, aber die bayerische Polizei bezweifelt, dass die Regelungen ausreichen, um den Schwarzmarkt oder die organisierte Kriminalität effektiv einzudämmen. Es wird vermutet, dass insbesondere für günstiges oder hochkonzentriertes Cannabis weiterhin ein florierender Schwarzmarkt bestehen wird.