Ein Antrag auf einen Bürgerentscheid zu einer geplanten Flüchtlingsunterkunft in Gadebusch, im Landkreis Nordwestmecklenburg, wurde aufgrund mehrerer Formfehler als unzulässig erklärt. Die Antragssteller hatten versucht, die Baugenehmigung für die Unterkunft zu blockieren. Der Amtsleiter des Amtes Gadebusch bestätigte, dass der Antrag abgelehnt wurde, da die Fragestellung nicht eindeutig mit „ja“ oder „nein“ beantwortbar war, was für einen Bürgerentscheid zwingend erforderlich ist. Zudem fiel der Antrag nicht in den eigenen Wirkungskreis der Stadtvertretung, sodass die Stadt keine Entscheidungsbefugnisse besaß.
Die geplante Flüchtlingsunterkunft in Gadebusch sieht die Aufstellung von Wohncontainern auf dem landeseigenen Gelände des örtlichen Polizeireviers vor. Diese Unterkünfte sind für bis zu 150 Asylbewerber geplant und sollen bis zum Jahresende fertiggestellt und nutzbar sein. Trotz der Ablehnung des Bürgerentscheids wird das Vorhaben zur Schaffung der Unterkünfte fortgesetzt, um die Versorgung und Unterbringung von Asylsuchenden in der Region sicherzustellen.