Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat entschieden, den 18-jährigen Sohn, der seinen Vater bei einer Jagd erschossen hat, in einer psychiatrischen Einrichtung unterzubringen. Der Haftbefehl wurde aufgehoben, und anstelle dessen wurde ein Unterbringungsbefehl beantragt. Der tragische Vorfall ereignete sich am 1. Mai, als der junge Mann zusammen mit seinem Vater in Mittelfranken auf die Jagd ging. Die Leiche des 54-jährigen Vaters wurde später von Spaziergängern entdeckt. Der 18-Jährige gestand die Tat seiner Mutter am Telefon und stellte sich anschließend der Polizei.
Bei den Ermittlungen gab der junge Mann zu, die Tatwaffe in einem Weiher versenkt zu haben, wo sie später von Polizeitauchern gefunden wurde. Obwohl er über die Tat und das Motiv bisher geschwiegen hat, wurde ein Haftbefehl wegen Totschlags beantragt. Die Unterbringung in der Psychiatrie hat laut der Staatsanwaltschaft keine Auswirkungen auf das laufende Ermittlungsverfahren. Es wurde jedoch nicht offengelegt, an welcher psychischen Krankheit oder Störung der 18-Jährige leidet, um den Persönlichkeitsschutz zu wahren.
Ursprünglich wurde es in den 1950er Jahren aus einer Boje entwickelt! Seither ist es ein fester Bestandteil jeder Gartenparty und das Herzstück jeder geselligen Runde im Freien.
Lösung anzeigen