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Wohnraumschutzgesetz in Schleswig-Holstein: Neue Regelungen und Kontroversen

Der schleswig-holsteinische Landtag hat kürzlich ein Wohnraumschutzgesetz verabschiedet, um auf den zunehmenden Bedarf an bezahlbarem Wohnraum zu reagieren. Dabei betonte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack die Notwendigkeit, sowohl mehr Wohnraum zu schaffen als auch bestehenden Wohnraum zu schützen. Das Gesetz erweitert den Handlungsspielraum der Kommunen und beinhaltet Regelungen zur Zweckentfremdung sowie Mindestanforderungen an Wohnverhältnisse.

Das Wohnraumschutzgesetz ermöglicht den Gemeinden, über Zweckentfremdungsverbote zu entscheiden und Maßnahmen wie den Schutz vor Feuchtigkeit oder die Einhaltung von Mindestwohnflächen einzufordern. Zudem können Eigentümerinnen und Eigentümer bei Vernachlässigung ihres Wohnungsbestandes zur Wiederherrichtung verpflichtet werden. Als ultimative Maßnahme können Kommunen auch die Unbewohnbarkeit erklären.

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Die Verabschiedung des Gesetzes stieß auf Kritik seitens der FDP-Fraktion. Der FDP-Abgeordnete Bernd Buchholz sieht das Gesetz als eine Ausweitung der Bürokratie und bemängelt insbesondere die Regelung zur Zweckentfremdung als unverhältnismäßigen Eingriff ins Eigentum. Die SPD hingegen empfand das Gesetz als unzureichend und brachte einen Antrag zur Wohngemeinnützigkeit ein, der jedoch abgelehnt wurde. Dieser Antrag sah vor, dass Wohnunternehmen, die sich der Gemeinnützigkeit verpflichten, preiswerten Wohnraum zur Verfügung stellen und dafür steuerliche Vorteile erhalten sollten.

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