Weimar

Gerichtsurteil: Hoffmanns kämpfen um Land und Betrieb

Das Landwirtschaftsamt hat sich in einem kuriosen Fall mit weitreichenden finanziellen Konsequenzen geirrt. Anstatt ein Gewächshaus als solches zu erkennen, wurde es fälschlicherweise als Garage klassifiziert, was für den Gärtner zu einem Verlust von 100.000 Euro führte. Trotz des Eingeständnisses seitens der Behörde, einen Fehler begangen zu haben, entschied das Gericht zu Ungunsten des Gärtners.

Die Betroffenen, die Hoffmanns, ließen sich jedoch nicht einfach abspeisen und zogen vor Gericht. Obwohl das Grundstück 2016 verkauft wurde, wurden die Hoffmanns nicht als Eigentümer des angrenzenden Grundstücks berücksichtigt. Dies führte zu weiteren rechtlichen Auseinandersetzungen, die letztendlich zu einem erheblichen finanziellen Verlust für die Familie führten.

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Als der Investor 2017 vorschlug, dass der Gärtner das Land zurückkaufen könnte, stellte er jedoch einen Preis von 35 Euro pro Quadratmeter in Rechnung, im Vergleich zu den ursprünglich gezahlten 5,77 Euro. Trotz der überhöhten Preisanforderung stimmten die Hoffmanns letztendlich zu, da sie auf die Flächen angewiesen waren, um ihren Betrieb aufrechtzuerhalten. Letztendlich zahlten sie somit einen erheblichen Betrag von etwa 100.000 Euro für das Grundstück.

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