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Antrag auf Bürgerentscheid zu Flüchtlingsunterkunft in Gadebusch abgelehnt wegen Formfehlern

In Gadebusch im Landkreis Nordwestmecklenburg wurde ein Antrag auf einen Bürgerentscheid bezüglich einer geplanten Flüchtlingsunterkunft abgelehnt. Der Antrag wurde aufgrund mehrerer Formfehler als unzulässig erklärt. Die Antragssteller beabsichtigten, die Baugenehmigung für die geplante Unterkunft zu blockieren. Der Amtsleiter des Amtes Gadebusch bestätigte die Ablehnung und erklärte, dass der Antrag nicht in den eigenen Wirkungskreis der Stadtvertretung falle, wodurch die Stadt keine Entscheidungsbefugnisse in dieser Angelegenheit hatte. Des Weiteren war die Fragestellung des Antrags nicht im Format eines einfachen „ja“ oder „nein“ zu beantworten, was eine Grundvoraussetzung für einen Bürgerentscheid ist.

Die geplante Maßnahme sah vor, auf dem landeseigenen Gelände des Polizeireviers in Gadebusch Wohncontainer für bis zu 150 Asylbewerber zu errichten. Die Unterkünfte sollten bis zum Ende des Jahres fertiggestellt sein und den Schutzsuchenden eine zeitgemäße Unterbringung bieten. Trotz des Wunsches der Antragssteller, die Entscheidung über die Flüchtlingsunterkunft durch einen Bürgerentscheid zu beeinflussen, wurde der Antrag aufgrund formaler Mängel abgelehnt, wodurch das Projekt fortgesetzt werden kann.

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