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Drogenhandel im Visier: Euskirchenerin zu Haftstrafe verurteilt

Eine 36-jährige Euskirchenerin wurde am Landgericht Bonn zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt, nachdem die Polizei in ihrer Wohnung 281 Gramm Heroin, 87 Gramm Kokain und 37 Gramm einer Heroinzubereitung entdeckt hatte. Die Frau, die selbst drogenabhängig ist, hatte eine lange Geschichte von Beschaffungskriminalität mit 16 Einträgen in ihrem Strafregister. Geboren im Jahr 1987, schaffte sie weder einen Schulabschluss noch eine Berufsausbildung und war auf staatliche Transferzahlungen sowie den Verkauf von Drogen und anderen Straftaten angewiesen.

Bereits seit ihrer Jugend konsumierte die Frau Heroin und nachdem ihr das Jugendamt 2015 das Sorgerecht für ihre Tochter entzogen hatte, spritzte sie den Stoff intravenös. Trotz mehrerer Haftstrafen und gescheiterter Entziehungsversuche ist die Frau heute schwer lungenkrank und leidet an Hepatitis C. Bei der Durchsuchung gab sie an, dass ein Teil der sichergestellten Drogen für ihren eigenen Verbrauch und der andere Teil für den Weiterverkauf gedacht war.

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Trotz des Angebots einer freiwilligen Entziehungsmaßnahme, lehnte die verurteilte Dealerin eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ab. Die Richter sahen keine Erfolgsaussichten für eine solche Maßnahme. Bevor sie eine Behandlung beginnen kann, muss die Frau einen beträchtlichen Teil ihrer Strafe absitzen. Die Reststrafe darf nach Rechtskraft des Urteils nicht länger als zwei Jahre sein. Die Vorsitzende des Gerichts appellierte an die Angeklagte, diese Chance zu nutzen und sich auf die positiven Aspekte einer Entziehungsmaßnahme zu konzentrieren.

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