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37-Jähriger zu 10.500-Euro Geldstrafe verurteilt wegen Vandalismus bei AfD-Parteitag in Offenburg

Am fünften Verhandlungstag beendete das Amtsgericht das Verfahren gegen einen 37-Jährigen aus Villingen-Schwenningen. Er wurde zu einer Geldstrafe von 10.500 Euro verurteilt. Die Richterin sah es als erwiesen an, dass der Mann vermummt an der Anti-AfD-Demo in Offenburg teilgenommen hatte und auch an Schmierereien an der Justizvollzugsanstalt (JVA) beteiligt war.

Die Demonstration im Rahmen des AfD-Parteitags in Offenburg führte zu Rangeleien zwischen Gegendemonstranten und der Polizei. Der Verurteilte wurde für den Verstoß gegen das versammlungsrechtliche Vermummungsverbot und die Sachbeschädigung durch die Schmierereien bestraft.

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Die Entscheidung des Amtsgerichts zeigt, dass Verstöße bei Demonstrationen nicht toleriert werden und Konsequenzen nach sich ziehen. Die Geldstrafe von 10.500 Euro dient als Abschreckung und soll zur Einhaltung der geltenden Gesetze und Regeln bei öffentlichen Versammlungen beitragen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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