Am späten Donnerstagabend geriet ein 61-jähriger BMW-Fahrer aufgrund seines unsicheren Fahrstils auf der Autobahn 8 von Karlsruhe in Richtung Stuttgart ins Visier der Polizei. Eine Verkehrsteilnehmerin hatte die Beamten auf das Fahrverhalten des Mannes aufmerksam gemacht. An der Anschlussstelle Pforzheim-West wurde der Fahrer schließlich kontrolliert. Dabei stellten die Beamten einen starken Alkoholgeruch fest und führten einen Atemalkoholvortest durch, der einen Wert von knapp vier Promille ergab. Der Fahrer musste daraufhin eine Blutprobe abgeben und seinen Führerschein abgeben. Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.
Es wird darauf hingewiesen, dass bereits ab einem Alkoholwert von 0,3 Promille von einer „relativen Fahruntüchtigkeit“ gesprochen werden kann. Bei einem Wert ab 1,1 Promille gilt ein Fahrer im öffentlichen Straßenverkehr als „absolut fahruntüchtig“. Alkoholeinfluss beeinträchtigt die Hör- und Sehfähigkeit, das Koordinations- und Reaktionsvermögen sowie die Einschätzung von Distanzen und Geschwindigkeiten. Personen unter Alkoholeinfluss handeln in der Regel weniger risikobewusst und risikofreudiger. Das Unfallrisiko steigt bereits bei einer Alkoholisierung von 1,5 Promille um das 12-fache.
Die Polizei weist darauf hin, dass alkoholisiertes Fahren schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen kann, einschließlich einer Strafanzeige und der Entziehung der Fahrerlaubnis. Es ist von großer Bedeutung, alkoholisiertes Fahren zu vermeiden, da dies nicht nur das eigene Leben, sondern auch das Leben anderer Verkehrsteilnehmer gefährden kann.