Ein ungewöhnlicher Zwischenfall ereignete sich, als die Verkehrspolizeiinspektion Coburg einen 18-jährigen Fahranfänger in Dörfles-Esbach kontrollierte. Während der Überprüfung wurden „drogentypische Auffälligkeiten“ festgestellt, die durch einen anschließenden Drogentest bestätigt wurden. Der junge Fahrer gestand, vor seiner Fahrt ein Spargelgericht mit einem eigenhändig kreierten Cannabis-Topping verzehrt zu haben, jedoch verriet er nicht, wie genau er das Marihuana in das Essen integriert hatte.
Als Konsequenz dieses Vorfalls droht dem 18-Jährigen nun der Führerscheinentzug. Neben einer Blutentnahme zur Bestimmung des THC-Gehalts in seinem Körper wird auch eine Anzeige erwartet. Aufgrund seiner Probezeit werden zusätzliche Maßnahmen durch die Fahrerlaubnisbehörde ergriffen, darunter möglicherweise eine Nachschulung oder im schlimmsten Fall der Entzug der Fahrerlaubnis.
Im Zusammenhang mit dem Konsum von Cannabis gibt es bisher keinen gesetzlich festgelegten Grenzwert, vergleichbar mit der 0,5-Promille-Marke für Alkohol. Derzeit basiert die Rechtsprechung auf einem kontroversen Toleranzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter im Blutserum. Die Ampel-Koalition plant jedoch, auf Empfehlung einer Expertenkommission den Grenzwert auf 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter im Blut anzuheben. Personen, die unter dem Einfluss von Cannabis fahren, müssen mit Bußgeldern und zeitlich begrenzten Fahrverboten rechnen.