Gießen

Geheime Gießener Beiträge zur Verfassung enthüllt: Eine Reise in die Vergangenheit

Anlässlich des 75. Jubiläums des Grundgesetzes hat Prof. Franz Reimer interessante Einblicke in die Rolle von Gießener Juristen und Rechtstheoretikern bei der Entstehung der deutschen Verfassung gegeben. Obwohl es keinen Professor namens Friedrich Wilhelm Löwenstein oder einen „Gießener Entwurf“ gegeben hat, haben die Gießener Akademiker einen wesentlichen Beitrag zur Geschichte des Grundgesetzes geleistet.

Die Arbeit von Carl Theodor Welcker, einem Gießener Rechtswissenschaftler, spielte eine bedeutende Rolle im Prozess der Verabschiedung des Grundgesetzes. Bereits im Jahr 1813 veröffentlichte Welcker eine Schrift, in der er grundlegende Konzepte eines Rechtsstaates wie Meinungsfreiheit und Rechtsschutz entwickelte. Später war er möglicherweise am ersten gesamtdeutschen demokratischen Verfassungsversuch von 1849 beteiligt, was seine ideengeschichtliche Vorarbeit verdeutlicht.

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Des Weiteren wird die Bedeutung der Paulskirchen- und Weimarer Verfassung sowie der deutschen Landesverfassungen, einschließlich der hessischen Verfassung von 1946, betont. Dr. Karl Kanka, der in Gießen Jura studiert hatte, war an der Ausarbeitung dieser Verfassungen maßgeblich beteiligt. Zudem spielte er eine wichtige Rolle im Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee, wo grundlegende Prinzipien wie die „Ewigkeitsklausel“, die die Unantastbarkeit der Grundrechte garantiert, diskutiert wurden.

Ein weiterer herausragender Gießener Akademiker, Dr. Heinrich von Brentano, trug im Parlamentarischen Rat von 1948 bis 1949 zur Entstehung des Grundgesetzes bei. Als Vermittler zwischen verschiedenen Fraktionen spielte er eine entscheidende Rolle bei der Erarbeitung einer Verfassung, die bis heute als generationenübergreifendes Gemeinschaftsprojekt betrachtet wird. Prof. Reimer verdeutlichte damit die vielfältigen Beiträge Gießens zur Entstehung und Entwicklung des deutschen Grundgesetzes.

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