Ein Antrag auf einen Bürgerentscheid in Gadebusch wurde aufgrund mehrerer Formfehler als unzulässig abgelehnt. Die Antragssteller wollten die Baugenehmigung für eine geplante Flüchtlingsunterkunft blockieren. Der Amtsleiter des Amtes Gadebusch erklärte, dass der Hauptgrund für die Ablehnung darin lag, dass der Antrag nicht in den eigenen Wirkungskreis der Stadtvertretung fiel, was diesen die Entscheidungsbefugnis verwehrte. Zudem war die Fragestellung des Antrags nicht mit einem klaren „ja“ oder „nein“ zu beantworten, was jedoch eine Voraussetzung für einen Bürgerentscheid ist.
Die geplante Unterbringung von bis zu 150 Asylbewerbern in Wohncontainern auf dem landeseigenen Gelände des Polizeireviers in Gadebusch soll bis zum Jahresende umgesetzt werden. Trotz des Antrags auf den Bürgerentscheid wird das Vorhaben fortgesetzt. Die Ablehnung des Antrags bedeutet somit, dass die Baugenehmigung für die Flüchtlingsunterkunft bestehen bleibt und das Projekt planmäßig voranschreitet.