Kriminalität und JustizMain-Spessart

Justizdrama endet: Freiheitsstrafe für misshandelnde Pflegemutter – neues Gerichtsverfahren möglich

Im Februar 2023 wurde eine Frau wegen der Misshandlung ihres Pflegesohnes zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt. Die Kammer befand, dass sie den Jungen im Keller ohne Matratze und Decke schlafen ließ und ihn mit eiskaltem Wasser duschte. Diese Verurteilung markiert den jüngsten Höhepunkt einer langwierigen Justizgeschichte. Bereits im November 2018 hatte das Amtsgericht Gemünden die Frau zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, die in einer Berufungsinstanz zu einer Bewährungsstrafe reduziert wurde. Nach weiteren Revisionsverfahren wurde das letzte Urteil vom Bayerischen Obersten Landgericht (BayObLG) aufgehoben.

Die Entscheidung des BayObLG bezog sich hauptsächlich auf eine Rechtsfrage, insbesondere auf die Frage der Aussetzung der Strafe zur Bewährung. Kritisiert wurde, dass die Milderungsgründe und die Gesamtabwägung von Tat und Täter unzureichend berücksichtigt wurden. Bei einem erneuten Termin am Landgericht Würzburg wird der frühere Pflegesohn als einziger Zeuge geladen sein. Parallel dazu wurde eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richterin Susanne Krischker abgeschlossen, deren Ausgang nicht öffentlich bekannt gegeben wurde. Auch gegen die Richterin wurde keine Unterlassungsklage oder Strafanzeige eingereicht.

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Die kommende Verhandlung wird unter der Leitung von Richter Claus Barthel stattfinden und das Urteil endgültig fällen. Die kontroverse Geschichte um die Misshandlung des Pflegesohnes und die folgenden rechtlichen Auseinandersetzungen werfen ein Licht auf die Komplexität und Sensibilität von Fällen häuslicher Gewalt und Missbrauch innerhalb der Familienstruktur.

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