Wissenschaft

Neuer Gesetzesentwurf zur Stärkung der Hochschulbildung in Baden-Württemberg

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg plant eine umfassende Neuausrichtung des Landeshochschulgesetzes (LHG) durch eine Vielzahl von Neuerungen und Änderungen. Der vorgestellte Gesetzesentwurf zielt darauf ab, Bildung, Weiterbildung, Transfer, Spitzenforschung und Ausgründungen zu stärken. Wissenschaftsministerin Petra Olschowski betonte die Bedeutung von Flexibilität, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen zu steigern und Menschen mit verschiedenen Bildungshintergründen zu unterstützen.

Eine der vorgeschlagenen Maßnahmen ist die Einführung des Dualen Master im Lehramt als Modellversuch, um Absolventen von Fachbachelorstudiengängen den Zugang zum Lehramtsstudium zu erleichtern. Zudem sollen Angebote zur Weiterbildung für Lehrkräfte ausgebaut werden, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Das Ministerium betont die Rolle der Pädagogischen Hochschulen in diesem Kontext, um ihre Expertise gezielt einzubringen.

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Des Weiteren strebt das Ministerium eine flexiblere Zugangsprüfung für Hochschulen an, um ausländischen Studieninteressierten oder beruflich Qualifizierten einen direkten Einstieg oder eine gezielte Vorbereitung auf ein Studium zu ermöglichen. Es wird auch angestrebt, die Start-up-Szene an Hochschulen zu stärken und den Transfer von Innovationen in die Praxis zu fördern. Lehrende sollen die Möglichkeit erhalten, Freisemester zu nehmen, um Ausgründungen zu unterstützen.

In Bezug auf Spitzenberufungen und gemeinsame Berufungen plant das Ministerium, den Prozess zu vereinfachen und die Konkurrenzfähigkeit der Hochschulen im Bereich Exzellenzthemen zu stärken. Eine neue Regelung soll es ermöglichen, Personen innerhalb weniger Wochen zu berufen, vorausgesetzt die Exzellenz wird nachgewiesen. Zudem wird das „Thüringer Modell“ eingeführt, um die Zusammenarbeit von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu intensivieren.

Insgesamt soll die Novelle des Landeshochschulgesetzes dazu beitragen, die Hochschulen in Baden-Württemberg zukunftsfähig zu machen und die verschiedenen Aspekte von Bildung, Forschung und Innovation zu stärken.

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