BlaulichtUnfälle

Autounfall vor Gericht: Betonplatte auf Straße – wer trägt die Schuld?

Ein Zivilprozess, der sich aus einem Unfall mit einer Betonplatte an einer Baustelle im Juni 2021 in Ueckermünde ergab, endete kürzlich in einem Vergleich. Die Autofahrerin, die mit ihrem Wagen gegen die Betonplatte gefahren war, und der Bauleiter, der für die Platzierung der Platte verantwortlich war, trafen sich vor Gericht, um den Fall zu klären. Richter Gerald Fleckenstein am Amtsgericht Pasewalk wies darauf hin, dass das Ablegen von Betonplatten auf der Straße ohne angemessene Sicherungsmaßnahmen nicht gestattet ist.

Nach einer erfolgreichen Einigung zwischen den Beteiligten musste der Bauleiter der Klägerin einen Betrag von 915 Euro als Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen. Der Vergleich wurde rechtskräftig und ermöglichte es, auf aufwändige Gutachten zu verzichten. Die Autofahrerin erlitt einen Schaden in Höhe von 1275 Euro an ihrem Fahrzeug und wurde aufgrund von Verletzungen an der Halswirbelsäule für eine Woche krankgeschrieben.

Es stellte sich heraus, dass die Betonplatten ohne ausreichende Sicherheitsvorkehrungen in einer Nachbarstraße platziert worden waren, was zu dem Unfall führte. Aufgrund der begrenzten Platzverhältnisse entschied Richter Fleckenstein, dass eine Kostenteilung von 60 Prozent für den Verursacher und 40 Prozent für die Klägerin angemessen wäre. Letztendlich akzeptierten beide Parteien diese Entscheidung, und die Autofahrerin erhielt die vereinbarte Summe von 915 Euro als Ausgleich für die entstandenen Schäden.

Der Fall verdeutlicht die Bedeutung angemessener Sicherheitsvorkehrungen auf Baustellen sowie die Verantwortung der Autofahrer, ihre Umgebung während der Fahrt auf mögliche Gefahren zu prüfen. Trotz des Vergleichs wird die Erinnerung an diesen ungewöhnlichen Unfall die Autofahrerin noch lange begleiten, während der Bauleiter aus dem Vorfall seine Lehren ziehen wird.

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