Suhl

Fataler Unfall im Oberhofer Eiskanal: Urteil rechtskräftig

Der Prozess nach dem tragischen Unfall im Oberhofer Eiskanal, bei dem ein 45-jähriger Familienvater ums Leben kam und seine 41-jährige Lebensgefährtin schwere Verletzungen erlitt, hat zu einem rechtskräftigen Urteil geführt. Die ehrenamtliche Helferin, die für den Unfall verantwortlich gemacht wurde, wurde vom Amtsgericht Suhl wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verwarnt. Es wurde festgestellt, dass sie einen Doppelschlauchring in den Eiskanal schob, als die Ampel auf rot stand, was zum folgenschweren Zusammenstoß führte.

Die Richterin Alexandra Grimm sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte durch ihr Handeln den Unfall verursachte, bei dem der Gästebob des Familienvaters mit dem sogenannten Ice-Tube kollidierte. Das Gericht verhängte eine Verwarnung unter Strafvorbehalt gegen die Helferin. Sollte sie sich während der Bewährungszeit nicht gesetzeskonform verhalten, müsste sie eine Geldstrafe von 150 Euro pro Tagessatz zu 40 Euro zahlen.

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Die Tragödie machte deutlich, wie folgenschwer die Konsequenzen von fahrlässigem Verhalten sein können. Die rechtskräftige Entscheidung des Gerichts markiert einen wichtigen Schritt in der juristischen Aufarbeitung des Unfalls. Die Hinterbliebenen und Opfer des Unglücks hoffen nun auf Gerechtigkeit und Genugtuung, während die verurteilte Helferin mit den Konsequenzen ihres Handelns konfrontiert wird.

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