Tübingen

Genehmigung für Erweiterung des Trockenkiesabbaus in Obermarchtal-Datthausen erteilt

Das Regierungspräsidium Tübingen hat das Zielabweichungsverfahren für die Erweiterung des Trockenkiesabbaus der Firma Roland Maucher e.K. am Standort Obermarchtal-Datthausen im Alb-Donau-Kreis um etwa vier Hektar erfolgreich abgeschlossen. Die geplante Erweiterung stand dem bisher festgelegten „Konzentrationsziel“ im 3. Teilfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller entgegen. Der Bereich, der für die Erweiterung vorgesehen war, wurde im Entwurf der Fortschreibung des Regionalplans als Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe festgelegt. Das Regionalverband Donau-Iller hat somit bereits Weichen in Richtung Rohstoffabbau gestellt.

Die Firma Maucher strebt die Erweiterung des Abbaubereichs an, da das Kiesvorkommen in der bestehenden Grube bereits weitgehend abgebaut wurde. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen und Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange hat das Regierungspräsidium Tübingen die Erweiterung des Abbauvorhabens unter raumordnerischen Gesichtspunkten für vertretbar befunden und die Abweichung vom „Konzentrationsziel“ zugelassen. Die Entscheidung wurde maßgeblich durch den Regionalplanentwurf beeinflusst, der einen Abbau gemäß den raumordnerischen Zielvorgaben ermöglichen wird, sobald der Regionalplan rechtskräftig ist.

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Mit dem erfolgreichen Abschluss des Zielabweichungsverfahrens kann die Firma Maucher nun den Genehmigungsantrag beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis stellen. Das Zielabweichungsverfahren wurde angewendet, da eine Abweichung von einem verbindlichen Ziel der Raumordnung möglich ist, wenn das Vorhaben raumordnerisch vertretbar ist und nicht gegen die Grundzüge der Planung verstößt. Der Regionalplan konkretisiert die Vorgaben des Landesentwicklungsplans für eine Region und legt die räumliche Entwicklung und Ordnung fest. Als raumordnerisches Kursbuch spielt er eine wichtige Rolle bei der Entwicklung einer Region.

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