Ein 26-jähriger Fahranfänger aus Oldenburg verlor nach nur drei Monaten seinen Führerschein aufgrund einer Trunkenheitsfahrt auf der A33 am Pfingstmontagmorgen. Ein aufmerksamer Zeuge, der zufällig ein Polizeibeamter auf dem Weg zum Frühdienst war, bemerkte die Schlangenlinien des Ford-Fahrers und alarmierte eine Streife des Zentralen Verkehrsdienstes. Bei der Kontrolle an der Anschlussstelle Dissen Süd stellten die Beamten eine Atemalkoholkonzentration von über 1,1 Promille beim Fahrer fest.
Der junge Mann argumentierte, dass er nach der Party vier Stunden geschlafen habe, bevor er in Oldenburg seine Fahrt nach Paderborn antrat. Er war überzeugt, dass er dadurch wieder voll fahrtauglich gewesen sei. Seinen kürzlich erhaltenen Führerschein wollte er nicht freiwillig abgeben, weshalb eine Richterin die Beschlagnahme anordnete. Als die Polizisten ihm erklärten, dass er bis auf Weiteres keine fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeuge mehr führen dürfe, zeigte er sich ungläubig und verwies erneut darauf, dass er geschlafen habe und damit alles in Ordnung sein müsste. Nach der Entnahme einer Blutprobe wurde der junge Mann aus der polizeilichen Maßnahme entlassen. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheitsfahrt ein.