Gifhorn

Lachgasverkauf an Minderjährige in Gifhorn: Stadtelternrat fordert schärfere Regeln

An drei Snack-Automaten in Gifhorn wird neben Süßigkeiten und Getränken auch Lachgas angeboten. Der Stadtelternrat hat sich entschieden, gegen die Verfügbarkeit dieser Partydroge in der Nähe von Kindern und Jugendlichen vorzugehen und hat deshalb einen Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach geschrieben. Christoph Fink, Vorsitzender des Stadtelternrates, betont die Notwendigkeit einer Überprüfung und Verschärfung der entsprechenden Vorschriften durch den Bund. Lauterbach wird aufgefordert, in Schulen vermehrt über die Risiken des Lachgaskonsums aufzuklären und ein generelles Verkaufsverbot an Minderjährige durchzusetzen. Die Standorte der Automaten in Gifhorn befinden sich in unmittelbarer Nähe von Schulen, einem Kindergarten und einem Jugendzentrum.

Der Betreiber der Automaten stellt klar, dass die Lachgaskartuschen sowohl in seinem Tabakladen als auch im Automaten erst an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden. Identitätsnachweise sind notwendig, um den Kauf zu ermöglichen. Ärzteverbände warnen vor den Gefahren des Lachgaskonsums, da das Narkosemittel Bewusstlosigkeit, Blutbildstörungen, Lähmungserscheinungen und sogar Hirnschäden verursachen kann.

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Experten weisen darauf hin, dass Lachgas unter Jugendlichen als Partydroge beliebt ist und trotz der vermeintlichen „Rausch ohne Reue“ Mentalität ein starkes Abhängigkeitspotenzial besteht. Es gab bereits Todesfälle in Verbindung mit Lachgas, aber genaue statistische Daten zu Langzeitfolgen des Konsums fehlen. Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie warnt vor schwerwiegenden neurologischen Folgen wie Bewusstlosigkeit, Lähmungserscheinungen und Hirnschäden nach der Inhalation von Lachgas.

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