Vor dem Dresdner Verwaltungsgericht werden zwei Klagen von AfD-Mitgliedern gegen das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz verhandelt. Die Klagen betreffen Informationen über die Kläger in Verfassungsschutz-Aufzeichnungen. Einer der Kläger ist der ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete und Richter Jens Maier, den Sachsens Verfassungsschutz bereits 2020 als rechtsextrem eingestuft hatte.
Maier, der nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom Oktober 2023 nicht mehr als Richter tätig sein darf, fordert die Unterlassung und den Widerruf von Aussagen in den Verfassungsschutzberichten der Jahre 2020 und 2021. In den Berichten wird er im Kapitel „Aktuelle Entwicklungen in den Extremismusbereichen“, speziell im Unterkapitel Rechtsextremismus, erwähnt. Maier verlangt, dass das Landesamt für Verfassungsschutz es unterlässt, ihn namentlich im Bericht zu erwähnen und über ihn zu berichten.
Ein anderer Fall, der am selben Tag verhandelt wird, betrifft einen Landtagsabgeordneten, der fordert, dass der sächsische Verfassungsschutz keine Informationen über ihn sammelt, auswertet und sämtliche gespeicherten Erkenntnisse löscht. Dieser Abgeordnete, der Ende Januar die AfD-Landtagsfraktion verlassen hat, argumentiert, dass die Sammlung personenbezogener Informationen in seine Rechte als Abgeordneter eingreift und sein Recht zur ungehinderten Ausübung des freien Mandates verletzt.