Vor dem Dresdner Verwaltungsgericht sind am Mittwoch zwei Klagen von AfD-Mitgliedern gegen das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz verhandelt worden. Der Schwerpunkt der Verhandlung lag auf Informationen über die Kläger, die in den Verfassungsschutz-Aufzeichnungen enthalten sind. Einer der Kläger ist der ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete und Richter Jens Maier, der bereits 2020 vom sächsischen Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wurde.
Jens Maier, der aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofs seit Oktober 2023 nicht mehr als Richter tätig sein darf, forderte die Unterlassung und den Widerruf von Aussagen, die in den Verfassungsschutzberichten für die Jahre 2020 und 2021 enthalten sind. Er beanstandete die Erwähnung seines Namens im Kapitel „Aktuelle Entwicklungen in den Extremismusbereichen“ im Unterkapitel Rechtsextremismus der Berichte. Maier forderte, dass das Landesamt für Verfassungsschutz jegliche namentliche Nennung und Berichterstattung über ihn einstellt.
In einem weiteren Klageverfahren, das am selben Tag verhandelt wurde, verlangte ein ehemaliger Landtagsabgeordneter, dass der sächsische Verfassungsschutz keine personenbezogenen Informationen über ihn sammelt, auswertet und sämtliche gespeicherten Daten löscht. Der Abgeordnete, der Ende Januar aus der AfD-Landtagsfraktion ausgetreten ist, argumentierte, dass die Sammlung solcher Informationen in seine Rechte als Abgeordneter eingreife und seine freie Mandatsausübung beeinträchtige.