Rosenheim

Ende des Nebenkostenprivilegs: Kabelanschluss wird Mietersache ab Juli 2024

Mieter, die den Kabelanschluss zum Fernsehen nutzen, müssen sich vor dem 1. Juli dieses Jahres selbst um einen Anbieter bemühen. Etwa 12,5 Millionen Mieter sind von dieser Änderung betroffen, da das sogenannte Nebenkostenprivileg wegfallen wird. Bisher wurden die Kabelgebühren auf alle Bewohner eines Hauses umgelegt, aber ab Juli müssen Mieter eigenständig für ihren Kabelanschluss sorgen oder alternative Empfangsmöglichkeiten in Betracht ziehen.

Vermieter haben die Aufgabe, die Sammelverträge mit den Kabelanbietern zu kündigen, sodass Mieter in dieser Angelegenheit nicht aktiv werden müssen. Wer weiterhin Kabelfernsehen schauen möchte, muss jedoch persönlich einen neuen Vertrag mit einem Anbieter seiner Wahl abschließen, idealerweise bis spätestens Juni 2024. Die monatlichen Kosten dafür belaufen sich laut Vergleichsportal Verivox auf 25 bis 60 Euro, wobei Neukunden im ersten Jahr in der Regel niedrigere Preise erhalten. Alternativ besteht die Möglichkeit, auf andere Empfangswege wie Antenne, Satellit oder Internet umzusteigen.

Für Mieter, die lineares Fernsehen nicht mehr konsumieren, besteht die Option, komplett auf den Kabelanschluss zu verzichten. In diesem Fall wird der ungenutzte Anschluss vom Anbieter gesperrt, indem ein Techniker eine Sperrdose in der Wohnung installiert. Die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs, das in den 80er Jahren eingeführt wurde, unterstützte anfangs die Verbreitung des Kabelfernsehens. Heutzutage ist diese Regelung jedoch veraltet, da es alternative Empfangsmöglichkeiten wie Streaming-Dienste gibt, die an Beliebtheit gewinnen. Trotzdem wurden Mieter bisher zur Kasse gebeten, auch wenn sie den Kabelanschluss nicht nutzten. Dies führte zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 zugunsten der Mieter, da die gängige Praxis als Verstoß gegen die Rundfunkfreiheit und das Gleichbehandlungsgesetz angesehen wurde. Die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes trat bereits am 1. Dezember 2021 in Kraft, mit einer Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024 für Vermieter und Hausverwalter, um die erforderlichen Anpassungen vorzunehmen.

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