Ruhig und nüchtern berichtete der Angeklagte vor dem Landgericht Kassel über den Abend des Todes der 14-jährigen Schülerin aus Bad Emstal. Der 21 Jahre alte Bekannte des Mädchens gestand zu Beginn des Prozesses, sie bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben, betonte jedoch, dass er nicht die Absicht hatte, sie zu töten. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt ihn, das Mädchen zu einem sexuellen Akt erwürgt zu haben und danach die Leiche auf unethische Weise benutzt zu haben. Der Angeklagte wurde kurz nach dem Auffinden der Leiche festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Die verbal gewalttätige Auseinandersetzung eskalierte, als das Mädchen ihn schubste und beschimpfte. Infolgedessen wurde sie bewusstlos, woraufhin er von ihr abließ. Anschließend entkleidete er sie teilweise und filmte und fotografierte sie. Das Motiv war, die Bilder für eine mögliche Erpressung zu verwenden. Der Angeklagte trug bei diesen Handlungen Einmalhandschuhe, die er angeblich immer in seiner Tasche hatte, um keine Fingerabdrücke zu hinterlassen.
Zuvor hatte der Angeklagte auffällige Google-Suchanfragen zu Mordmethoden und Fingerabdruckvermeidung getätigt. Die Analyse seiner Mobilfunkdaten ergab ein verstärktes Interesse an pornografischem Material über Gewalt gegen junge Mädchen. Die Beziehung zwischen dem Opfer und dem Täter war von einer einseitigen Obsession seitens des Angeklagten geprägt.
Der Prozess wird fortgesetzt, mit weiteren Verhandlungsterminen für Ende Mai angesetzt. Der Angeklagte bestreitet weiterhin eine vorsätzliche Tötungsabsicht.