Der Internationale Seegerichtshof in Hamburg hat kürzlich ein Rechtsgutachten zur Frage der Verpflichtung von Staaten durch internationales Recht zu verstärkten Maßnahmen im Kampf gegen den Klimawandel vorgelegt. Dieses Gutachten wurde von einer Gruppe von neun kleinen Inselstaaten im Pazifik und der Karibik angestrebt, die sich aufgrund des steigenden Meeresspiegels durch die Erderwärmung existenziell bedroht sehen.
In der Stellungnahme des Gerichtshofs wurde festgehalten, dass die von Menschen verursachten Treibhausgase eine Verschmutzung der Meere darstellen. Gemäß dem UN-Seerechtsabkommen sind die Staaten daher verpflichtet, Maßnahmen gegen diese Verschmutzung durch Treibhausgase zu ergreifen. Selbst andere Abkommen, wie das Pariser Klimaschutzabkommen, entbinden sie nicht von dieser Verantwortung. Das Pariser Abkommen sieht eine Begrenzung der Erderwärmung bis zum Ende des Jahrhunderts auf „deutlich unter“ zwei Grad im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter vor, wobei das angestrebte Ziel bei 1,5 Grad liegt.
Die Kommission der kleinen Inselstaaten für Klimawandel und Völkerrecht (COSIS), gegründet von Tuvalu, Antigua und Barbuda, umfasst auch die Bahamas, Niue, Palau, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen sowie Vanuatu. Im UN-Seerechtsübereinkommen haben sich die Unterzeichnerstaaten verpflichtet, die Meeresumwelt zu schützen und zu bewahren, was unter anderem Maßnahmen gegen die Verschmutzung der Meere einschließt. Deutschland, die EU und China gehören zu den knapp 170 Unterzeichnern dieses Abkommens, jedoch nicht die USA.