Ein 66-jähriger Mann aus Holtgast wurde vor dem Amtsgericht Wittmund zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der Mann bekannte sich schuldig, 762 kinderpornografische Dateien besessen, verbreitet und beschafft zu haben. Unter anderem tauschte er über die Plattform „Telegram“ Bilder und Videos aus und erhielt dabei eine große Anzahl an Dateien zurück. Bei einer späteren Durchsuchung konnten insgesamt 762 Dateien sichergestellt werden, darunter besonders heftige und verstörende Inhalte mit Kindern im Grundschulalter in schrecklichen Szenarien.
Es wurde festgestellt, dass der Mann bereits eine umfangreiche Liste an Vorstrafen hat, darunter Betrug, Verkehrsdelikte und andere schwerwiegende Verbrechen, darunter eine geplante Vergewaltigung eines 10-jährigen Kindes. Trotz einer früheren Verurteilung im Jahr 2021 wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material, wurde er erneut straffällig. Er gab an, dass er bereits einen Psychologen aufgesucht habe, sich jedoch letztendlich erneut hinreißen ließ. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten, letztendlich wurde jedoch aufgrund des Geständnisses des Angeklagten die Strafe auf zwei Jahre und sechs Monate festgelegt.