Der AfD-Politiker Björn Höcke wurde kürzlich vom Landgericht in Halle zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er in einer Rede eine verbotene Parole der SA (Sturmabteilung) der NSDAP verwendet hatte. Alle drei Verteidiger von Höcke, nämlich Ulrich Vosgerau, Philip Müller und Ralf Hornemann, haben Revision eingelegt. Dies bedeutet, dass das Urteil vorerst nicht rechtskräftig ist. Höcke selbst hat die Vorwürfe bis zum Schluss bestritten.
Das Urteil gegen Höcke erging in Form von 100 Tagessätzen zu je 130 Euro. Nach der Verkündung des Urteils hatte die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, Rechtsmittel zu prüfen und gegebenenfalls selbst Revision einzulegen. Es wurde bekannt gegeben, dass die Staatsanwaltschaft in ihrem Schlussvortrag eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten sowie eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro für Höcke gefordert hatte.
Mit dem Einlegen der Revision wird der Fall an den Bundesgerichtshof weitergeleitet, der das Urteil auf mögliche Gesetzesverletzungen prüfen wird. Es ist anzumerken, dass in diesem Prozess keine neuen Beweise erhoben werden, sondern die rechtliche Grundlage des Urteils überprüft wird. Es bleibt abzuwarten, wie der Bundesgerichtshof in dieser Angelegenheit entscheiden wird.