Am Montag wurde bei einer Kontrolle am Bahnhof Görlitz ein 30-jähriger Pole festgenommen. Dieser Mann war Gegenstand von gleich zwei Vollstreckungshaftbefehlen. Das Amtsgericht Seligenstadt verurteilte ihn in zwei Fällen wegen des Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe von insgesamt 1440,00 Euro. Ebenso ordnete das Amtsgericht Offenbach eine Geldstrafe in Höhe von 1500,00 Euro aufgrund des gleichen Vergehens an. Der verurteilte Mann versuchte vergeblich, seine Frau telefonisch zu erreichen, um die Geldstrafen zu begleichen. Da er sie nicht erreichen konnte und somit die geforderten Beträge nicht zahlen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Die Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf hat die Pressestelle für weitere Informationen angegeben. Die Pressesprecherin Ivonne Höppner ist unter der Telefonnummer 0 35 81 – 3626-6111 oder per E-Mail unter bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de erreichbar. Weitere Informationen können auch auf der offiziellen Website der Bundespolizei eingeholt werden.
Diese Ereignisse unterstreichen die Bedeutung der Einhaltung von Gerichtsentscheidungen und der rechtzeitigen Begleichung von Geldstrafen. Die Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf zeigt mit dieser Festnahme, dass Verstöße gegen solche Entscheidungen ernst genommen werden und entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen. Die Öffentlichkeit wird daran erinnert, dass rechtliche Verpflichtungen eingehalten werden müssen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.