Ein 45-jähriger Mann stellte seinen Kleintransporter mit ausländischer Zulassung auf dem Standstreifen der A94 auf Höhe der Autobahnausfahrt Töging am Inn ab, was von uniformierten Polizeibeamten am 20. Mai gegen 23 Uhr entdeckt wurde. Der Grund für das Abstellen des Fahrzeugs war Benzinmangel. Bei der Kontrolle des Fahrers stellten die Beamten Alkoholgeruch fest, woraufhin ein freiwilliger Atemalkoholtest ein positives Ergebnis ergab. Daher wurde eine Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige gegen den Mann erstellt.
Neben dem Verstoß wegen des Alkoholtests stießen die Beamten bei einer Fahndungsabfrage auf einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Saarbrücken gegen den Mann. Dieser Vollstreckungshaftbefehl wurde ebenfalls abgearbeitet. Der Beifahrer des kontrollierten Kleintransporters durfte die Fahrt später fortsetzen.
Die Situation verdeutlicht, wie ein scheinbar einfacher Verstoß zu weiteren Konsequenzen führen kann. Es zeigt die Bedeutung von strengen Kontrollen und die Umsetzung von gesetzlichen Bestimmungen im Straßenverkehr. Die Polizei reagierte schnell und konsequent, um sicherzustellen, dass Verstöße gegen das Gesetz angemessen geahndet werden.