Mecklenburg-Vorpommern

Berufungsprozess enthüllt neue Details über tödlichen Rennbahn-Unfall

Der Berufungsprozess um den tödlichen Rennbahn-Unfall, bei dem eine junge Frau nach einer Sommerparty in Bad Doberan ums Leben kam, wurde vor dem Rostocker Landgericht fortgesetzt. Der damals 19-jährige Fahrer hatte mit seinem PS-starken Auto eine Gruppe angefahren, die ebenfalls die Party verlassen hatte. Bei dem Unfall wurden neben dem tödlichen Opfer vier weitere Personen teils schwer verletzt.

Während des Berufungsprozesses hat der heute 21-jährige Angeklagte eingeräumt, vor dem Unfall Alkohol konsumiert zu haben, darunter zwei Whiskey-Cola während der Party. Ursprünglich hatte er den Alkoholkonsum mit Hilfe eines Mundsprays in der ersten Instanz vor dem Amtsgericht erklärt, jedoch seine Aussage im Berufungsprozess revidiert. Am Dienstag sind die Plädoyers und das Urteil nach Zeugenvernehmungen geplant.

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Das Amtsgericht Rostock hatte den jungen Mann wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt und eine Fahrerlaubnissperre von drei Jahren verhängt. Die Berufung konzentriert sich auf die Rechtsfolgen und das Strafmaß, da die vorinstanzliche Feststellung des vermeidbaren Unfalls und seiner Folgen rechtskräftig ist. Das endgültige Urteil wird nach den abschließenden Verhandlungen erwartet.

Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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