Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das seit Anfang 2023 in Deutschland in Kraft ist, zielt darauf ab, große Unternehmen zur Einhaltung bestimmter Menschenrechts- und Umweltstandards entlang ihrer gesamten Lieferketten zu verpflichten. Dazu gehören Maßnahmen zur Verhinderung von Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Diskriminierung und Umweltzerstörung. Unternehmen müssen Risikoanalysen durchführen, Präventionsmaßnahmen ergreifen und regelmäßig über ihre Aktivitäten berichten. Die Umsetzung dieser Verpflichtungen stellt für viele Unternehmen eine Herausforderung dar, da sie ihre internen Prozesse anpassen und umfangreiche Due Diligence-Prüfungen durchführen müssen.
Das erweiterte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hat auch Auswirkungen auf den Finanz- und Versicherungssektor. Obwohl die meisten Unternehmen in dieser Branche nicht direkt von den Pflichten betroffen sind, können Schwachstellen im Lieferkettenmanagement die Kapitalmarktfähigkeit von Unternehmen, in die Anleger investieren, beeinträchtigen. Verstöße gegen die Vorschriften des Gesetzes können zu Bußgeldern führen, die sowohl für natürliche Personen als auch für Unternehmen drastische finanzielle Konsequenzen haben können. Eine konsequente Umsetzung nachhaltiger Lieferkettenpraktiken kann dazu beitragen, das Risiko von Verstößen zu minimieren und die Renditen für Investoren zu sichern.
Darüber hinaus steht ein europäisches Lieferkettengesetz, bekannt als Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), bevor, das ähnliche Ziele verfolgt wie das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Die EU plant, Unternehmen entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette zur Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards zu verpflichten. Dies wird voraussichtlich noch mehr Unternehmen betreffen und zusätzliche Anforderungen an die Compliance stellen. Insgesamt signalisieren diese Gesetze einen wichtigen Schritt in Richtung mehr Nachhaltigkeit und ethischer Verantwortung in der globalen Wirtschaft.