Halle (Saale)Kriminalität und JustizPolitik

Björn Höcke vs. Cathy Hummels: Streit um Nazi-Parolen entfacht Kontroverse

AfD-Landesvorsitzender Björn Höcke plant, die Influencerin und Moderatorin Cathy Hummels bei der Staatsanwaltschaft in Halle (Saale) anzuzeigen. Dieser Schritt erfolgt aufgrund von Hummels Verwendung der verbotenen Nazi-Parole „Alles für Deutschland“ in einem Werbeclip für eine europäische Kaufhauskette. Die fragliche Parole stammt von der Sturmabteilung (SA), dem Schlägertrupp der NSDAP von Adolf Hitler, der für seine Brutalität und charakteristischen braunen Hemden bekannt war.

Björn Höcke selbst wurde kürzlich mit einer Geldstrafe in Höhe von 13.000 Euro belegt, nachdem er die gleiche Parole in einer Wahlkampfrede in Merseburg im Jahr 2021 verwendet hatte. In Reaktion auf Hummels‘ Verwendung der Parole erklärte sie später gegenüber T-Online, dass sie nicht über den Hintergrund der Höcke-Prozesses und der Nazi-Spruch informiert war und sich ausdrücklich von rechtsradikalen Parolen und Parteien wie der AfD distanziere.

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In einem Tweet gab Höcke an, dass er nichts persönlich gegen Hummels habe, aber aufgrund der „Absurdität des Urteils“ gegen ihn sie dennoch anzeigen müsse. Weiterhin hat Höckes Verteidiger gegen das Urteil Berufung eingelegt, was bedeutet, dass die Geldstrafe vorerst nicht rechtskräftig ist. Dieses Verfahren wird nun am Bundesgerichtshof überprüft, wobei keine neuen Beweise vorgelegt werden, sondern die bisherige Rechtsprechung auf Gesetzesverstöße geprüft wird.

Die Kontroverse hat auch Auswirkungen innerhalb der AfD, insbesondere im Landesverband Thüringen, der als rechtsextremistisch eingestuft wurde. Kommunalpolitiker der Partei haben den Parteiausschluss von Höcke gefordert, was von Thüringens AfD-Vize Torben Braga jedoch als „absurd“ abgetan wurde. Darüber hinaus wurden Parteiausschlussverfahren gegen neun AfD-Mitglieder beantragt und die Entziehung der Mitgliedsrechte von sieben Personen beschlossen. Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder des Landesvorstands wie Höcke können nur durch den Landes- oder Bundesvorstand der Partei beantragt werden.

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