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Terrorprozess gegen «Reichsbürger» in Frankfurt enthüllt geplante Umsturzversuche

Der zweite Terrorprozess gegen die Gruppe der sogenannten „Reichsbürger“ um Heinrich XIII. Prinz Reuß hat in Frankfurt am Main begonnen. Der 72-Jährige sowie acht weitere Männer und Frauen werden beschuldigt, einen gewaltsamen Umsturz geplant zu haben, der mit einem Sturm auf den Bundestag einhergehen sollte. Unter den Angeklagten befinden sich ehemalige Bundeswehrsoldaten sowie eine ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete.

Die Bundesanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, Mitglieder einer terroristischen Vereinigung gewesen zu sein oder diese unterstützt zu haben. Dieses Verfahren ist das zweite von insgesamt drei Mammutprozessen gegen die Gruppe der „Reichsbürger“. Der erste Prozess begann Ende April in Stuttgart, während in München ab dem 18. Juni die mutmaßlichen übrigen Mitglieder der Gruppe vor Gericht stehen sollen. Die Verschwörer wurden im Rahmen einer großangelegten Anti-Terror-Razzia im Dezember 2022 aufgedeckt.

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Nach Angaben der Anklage plante die Gruppe ab August 2021 einen Umsturz an einem bestimmten „Tag X“, bei dem bewaffnete Mitglieder in das Reichstagsgebäude in Berlin eindringen und Abgeordnete des Bundestags festnehmen sollten, um einen Systemumsturz herbeizuführen. Es wurde bewusst in Kauf genommen, dass bei den Plänen Tote zu beklagen sein könnten. Die Angeklagten hätten eine tiefe Ablehnung der staatlichen Institutionen und der demokratischen Grundordnung gezeigt und seien Verschwörungsmythen gefolgt.

In dem Prozess in Frankfurt stehen neben Prinz Reuß auch Rüdiger von Pescatore sowie weitere Angeklagte vor Gericht. Es wird ihnen vorgeworfen, Strukturen für eine eigene Staatsordnung ausgearbeitet zu haben, bei der Prinz Reuß als Staatsoberhaupt fungieren sollte. Die Gruppe der „Reichsbürger“ leugnet die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und erkennt deren Gesetze nicht an. Der Prozess wird unter strengen Sicherheitsvorkehrungen abgehalten, mit einer speziell errichteten Halle am Stadtrand von Frankfurt, in der neben den Angeklagten auch zahlreiche Richter, Verteidiger und Zeugen Platz finden.

Infolge des Verstorbenen in der Gruppe, Norbert G., stehen nun neun Angeklagte vor den Richtern. Ihnen drohen bis zu zehn Jahre Haft im Falle einer Verurteilung in einem Anklagepunkt. Bei mehreren Schuldsprüchen und einer Gesamtstrafe könnten bis zu 15 Jahre Haft verhängt werden. Bis zum möglichen Urteil gilt die Unschuldsvermutung für die Beschuldigten.

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