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Mammutprozess gegen mutmaßliche Reichsbürger in Frankfurt/Main gestartet

In Frankfurt am Main hat der zweite Terrorprozess gegen die Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß begonnen. Der 72-jährige Reuß wird als mutmaßlicher Rädelsführer angeklagt, zusammen mit acht weiteren Männern und Frauen vor dem Oberlandesgericht. Die Bundesanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, Mitglieder in einer terroristischen Vereinigung gewesen zu sein oder diese unterstützt zu haben. Unter den Angeklagten befinden sich ehemalige Bundeswehrsoldaten und eine frühere AfD-Bundestagsabgeordnete.

Der Prozess ist Teil von drei Mammutverhandlungen gegen die Gruppe der „Reichsbürger“. Bereits Ende April begann ein Prozess in Stuttgart gegen mutmaßliche Vertreter des militärischen Arms, während in München ab dem 18. Juni die übrigen mutmaßlichen Mitglieder vor Gericht stehen. Die Verschwörer wurden bei einer großangelegten Anti-Terror-Razzia im Dezember 2022 aufgedeckt.

Die Anklage besagt, dass die Gruppe ab August 2021 einen Umsturz am „Tag X“ vorbereitet habe. Ein bewaffnetes Kommando sollte in das Reichstagsgebäude in Berlin eindringen, um Abgeordnete festzunehmen und den Systemumsturz zu erreichen. Es wurde bewusst in Kauf genommen, dass dabei Tote fallen könnten. Die Gruppe verfügte über rund 500.000 Euro und ein umfangreiches Waffenarsenal, um ihre Pläne durchzuführen.

In Frankfurt stehen die mutmaßlichen Rädelsführer, darunter Reuß und Rüdiger von Pescatore, vor Gericht. Die Gruppe hatte Strukturen für eine eigene Staatsordnung ausgearbeitet. Reuß sollte als Staatsoberhaupt fungieren, während Birgit Malsack-Winkemann, eine ehemalige Berliner Richterin und frühere AfD-Bundestagsabgeordnete, für das Ressort Justiz zuständig gewesen wäre. Die „Reichsbürger“ behaupten, dass das Deutsche Reich weiterhin existiert und lehnen die Bundesrepublik und ihre Gesetze ab.

Der Prozess in Frankfurt wird unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen abgehalten. Eine spezielle Leichtbauhalle wurde am Stadtrand von Frankfurt errichtet, um Platz für die neun Angeklagten, fünf Richter, zwei Ergänzungsrichter und 25 Verteidiger zu bieten. Rund 260 Zeugen sollen aussagen. Trotz des Todes eines Angeklagten im März drohen den Übrigen bis zu zehn Jahre Haft, falls sie schuldig gesprochen werden. Unter Berücksichtigung mehrerer Schuldsprüche könnten auch bis zu 15 Jahre Haft verhängt werden. Bis zum Urteil gilt die Unschuldsvermutung für die Beschuldigten.

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