Kriminalität und JustizOberhausen

Chefankläger beantragt Haftbefehle gegen Netanjahu und Hamas-Anführer im Gaza-Konflikt

Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag hat Haftbefehle gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu sowie den Anführer der Hamas im Gazastreifen, Jihia al-Sinwar, beantragt. Diese Maßnahme steht im Zusammenhang mit mutmaßlichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit während des Gaza-Krieges. Weitere Haftbefehle hat der Chefankläger gegen den israelischen Verteidigungsminister Joav Galant, Sinwars Stellvertreter Mohammed Deif und den Hamas-Auslandschef Ismail Hanija eingereicht.

Der Chefankläger führt an, dass Ministerpräsident Netanjahu und Verteidigungsminister Galant für die Anwendung von Methoden wie dem Aushungern von Zivilisten als Kriegsführung sowie für willkürliche Tötungen und gezielte Angriffe auf Zivilisten verantwortlich gemacht werden. Trotz Israels Recht auf Selbstverteidigung betonte der Ankläger die Verpflichtung Israels, das humanitäre Völkerrecht einzuhalten.

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Die Anträge auf Haftbefehle wurden von beiden Seiten, sowohl von Israel als auch von der Hamas, heftig kritisiert. Israel nannte die Entscheidung einen „skandalösen Angriff“ auf die Opfer des Gaza-Krieges, während die Hamas in einer Stellungnahme die Entscheidung des Chefanklägers als eine Gleichstellung von Opfer und Henker bezeichnete. Die USA äußerten ebenfalls scharfe Kritik am Vorgehen des IStGH.

Die Richter der Vorverfahrenskammer des IStGH werden nun über die Erteilung der Haftbefehle entscheiden, die im Falle einer Bestätigung zu einem Hauptverfahren gegen die Beschuldigten führen könnten. Es wird davon ausgegangen, dass sich Sinwar und Deif seit Beginn des Gaza-Krieges im Gazastreifen verstecken, während Hanija Berichten zufolge ein Leben in Luxus in Katar führt. Israel als Staat erkennt den IStGH nicht an, jedoch gehören die palästinensischen Gebiete zu den Vertragsstaaten, was dem Chefankläger das Ermitteln gestattet.

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