Internationale Haftbefehle wurden gegen den Hamas-Anführer im Gazastreifen, Al-Sinwar, sowie gegen seine Stellvertreter Mohammed Deif und den Hamas-Auslandschef Ismail Hanija beantragt. Dies erfolgte aufgrund der Hamas-Angriffe auf Israel am 7. Oktober 2023, bei denen den genannten Personen Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie „Ausrottung“, Mord, Geiselnahme, Vergewaltigung und Folter vorgeworfen werden.
Die Entscheidung über die Erteilung der beantragten internationalen Haftbefehle obliegt nun den Richtern des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH). Sollten sie die Tatvorwürfe als begründet erachten, könnte ein Hauptverfahren gegen die Beschuldigten eingeleitet werden. Es bleibt abzuwarten, wie der IStGH in diesem Fall entscheiden wird und welche Konsequenzen diese Maßnahme für die betroffenen Personen haben wird.