Bei einer Streifenfahrt in Zweibrücken fiel Polizeibeamten ein PKW auf, der unsicher fuhr. Daraufhin wurde der Fahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen, bei der die Beamten starken Atemalkoholgeruch bemerkten. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,34 Promille. Aus diesem Grund wurde dem Fahrer eine Blutprobe entnommen. Ein Ermittlungsverfahren nach § 316 StGB wurde eingeleitet. Es handelt sich um einen schweren Verstoß gegen die Verkehrsregeln und kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Es ist wichtig, sich der Gefahren bewusst zu sein, die durch Alkoholkonsum am Steuer entstehen können.
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