Die Grünen-Spitze hat vorgeschlagen, dass Bund und Länder systematisch Material zur AfD sammeln sollten. Ein Verbotsverfahren gegen die Partei wird aufgrund erheblicher verfassungsrechtlicher Hürden als schwierig angesehen, aber die Einschätzungen der Sicherheitsbehörden sollen genau geprüft und fortlaufend bewertet werden. Daher schlagen die Grünen die Einrichtung einer Task-Force von Bund und Ländern im Rahmen der Innenministerkonferenz vor.
Die Aufgabe dieser „Task-Force“ wäre es, Erkenntnisse zur verfassungsfeindlichen Betätigung der AfD sowie ihrer Jugendorganisation Junge Alternative aus Bund und Ländern systematisch zu sammeln und zu bewerten. Neben den Informationen der Verfassungsschutzbehörden soll auch die zivilgesellschaftliche Expertise einbezogen werden. Alle Verfassungsorgane sollen die aktuellen Einschätzungen der Sicherheitsbehörden sowie Argumente für und gegen ein Verbot abwägen und entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Die Diskussion über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren wurde durch ein Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts in Münster angeheizt, das die Einstufung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz bestätigte. Die Partei plant jedoch, gegen das Urteil beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einzulegen. Der Beschluss des Grünen-Parteivorstands mit dem Titel „Mit Mut und Entschlossenheit gegen Rechtsextreme und die AfD“ enthält insgesamt 15 Punkte, darunter die Forderung nach einem konsequenten Vorgehen von Polizei und Verfassungsschutz gegen Rechtsextreme. Dies umfasst die Aufarbeitung rechtsextremer Gewalt- und Terrorakte sowie die Zerschlagung rechtsextremer Netzwerke.