![Staatskanzlei-Gehaltsaffäre: Zoff der Gutachter entlarvt Rechtsstreit](https://nachrichten.ag/wp-content/uploads/2024/05/Nachrichten-Aktuell-1.png)
Der Untersuchungsausschuss zur „Gehalts-Affäre in der Staatskanzlei“ hat es mit kontroversen Gutachtern zu tun. Die CDU behauptet, dass die Bezahlung der Büroleiterin von MP Stephan Weil unrechtmäßig sei. Ein Rechtsanwalt, Stephan Heiermann, Spezialist für Tarif- und Beamtenrecht, unterstützt diese These. Er argumentiert, dass bereits das Anfangsgehalt der Büroleiterin im Februar 2023 zu hoch war.
Im November letzten Jahres änderte die Landesregierung die Regeln zur Besserbezahlung von Mitarbeitern in oberen Landesbehörden, obwohl es Bedenken im Finanzministerium und der Staatskanzlei gab. Diese Regeländerung bedeutete eine rückwirkende Gehaltserhöhung für die Büroleiterin auf 8200 Euro im Monat ab dem 1. August.
Heiermann behauptet, dass auch die neue Regelung die unrechtmäßige Bezahlung nicht rechtfertigt und sieht einen Verdacht auf ein Dienstvergehen. Er hält ein Disziplinarverfahren für angemessen. Jörg Mielke, seit 2013 Chef der Staatskanzlei, wurde wegen seiner Durchsetzung gegen juristische Bedenken, einschließlich der Gehaltserhöhung, von der CDU kritisiert.
Die CDU fordert nun, dass MP Stephan Weil entweder Mielke zur freiwilligen Abgabe bewegt oder diesen entlässt. Die Staatskanzlei hat ebenfalls ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Rechtmäßigkeit der Bezahlung der Büroleiterin bestätigt. Regierungssprecherin Anke Pörksen unterstreicht, dass die CDU weiterhin kein überzeugendes Argument für die angebliche Rechtswidrigkeit vorlegt. Unabhängig vom Ausgang des Falles müsse die Büroleiterin ihr Gehalt nicht zurückzahlen, da sie einen Vertrag hat, der ihr dieses Recht zusichert.
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