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SC Paderborn 07 erhält Geldstrafe für unsportliches Verhalten seiner Anhänger

Geldstrafe für SC Paderborn: Hintergründe zu den unsportlichen Vorfällen und Maßnahmen zur Prävention

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SC Paderborn 07 nach einer Anklage des DFB-Kontrollausschusses wegen zweier Vorfälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 36.400 Euro belegt. Bei einem Zweitligaspiel gegen den 1. FC Kaiserslautern warfen Paderborner Anhänger während einer Protest-Aktion gegen einen möglichen DFL-Investor diverse Gegenstände auf den Rasen, was zu einer neunminütigen Spielunterbrechung führte. Zusätzlich zündeten Zuschauer 44 Bengalische Feuer während des Spiels.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das somit rechtskräftig ist. Laut der Entscheidung des Sportgerichts kann der SC Paderborn 07 bis zu 12.000 Euro der Geldstrafe für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, unter der Bedingung, dass dies dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachgewiesen wird. Mit dieser Strafe reagiert der DFB auf die unsportlichen Vorkommnisse, die während des Spiels aufgetreten sind.

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Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung des Fair Plays und einer respektvollen Verhaltensweise nicht nur auf dem Spielfeld, sondern auch seitens der Fans. Der SC Paderborn 07 wird nun Maßnahmen ergreifen müssen, um sicherzustellen, dass ähnliche Vorfälle in Zukunft vermieden werden. Die Geldstrafe dient somit als Mahnung und als Appell an die Verantwortlichen, für ein angemessenes Verhalten innerhalb und außerhalb des Stadions zu sorgen.

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