René K. (39) wurde vom Landgericht Zwickau zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt, nachdem er seinen früheren Fußballtrainer (†53) mit fünf Axthieben auf den Kopf getötet hatte. Der Trainer soll René K. als Jugendlicher sexuell missbraucht haben. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Verurteilung wegen Mordes, während die Verteidigung auf eine mögliche Schuldunfähigkeit des Angeklagten plädierte.
Das Gericht entschied auf Totschlag und verurteilte René K. zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Richter Jörg Burmeister führte aus, dass der Angeklagte zur Tatzeit vermindert schuldfähig gewesen sei, aufgrund der traumatischen Erlebnisse des Missbrauchs und einer dissoziativen Amnesie nach einem Unfall im Jahr 2011.
Die Staatsanwaltschaft argumentierte für eine Verurteilung wegen Mordes, da René K. vor der Tat im Internet nach Strafzumessungen für Mord recherchiert hatte. Richter Burmeister wies jedoch darauf hin, dass dies keine Tatplanung darstelle. Das Geständnis des Angeklagten, die Umstände vor der Tat und seine fehlenden Vorstrafen wirkten strafmildernd.
Der Vorsitzende Richter betonte, dass der frühere Missbrauch kein Grund zur Strafmilderung sei, da dies Selbstjustiz begünstigen würde. Der Verteidiger bezeichnete das Urteil als „sensationell“, während die Anklage noch überlegt, ob sie in Revision gehen wird.