Schülerinnen und Schüler im Märkischen Kreis (MK), die in den kommenden Monaten ihre Ausbildung beginnen, sollten frühzeitig ihren BAföG-Antrag stellen, wie vom Kreis empfohlen. Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) werden in der Regel nur förderungsfähige Ausbildungen unterstützt, aber es gibt Ausnahmen. In der Regel erhalten Schülerinnen und Schüler nur für eine berufsqualifizierende Erstausbildung BAföG. Jedoch können auch Bildungsgänge, die keinen berufsqualifizierenden Abschluss bieten, unter bestimmten Bedingungen förderungsfähig sein.
Eine elternunabhängige Förderung ist möglich, besonders für Schüler an Abendgymnasien oder Kollegs. In diesen Fällen müssen die Eltern ihr Einkommen nicht offengelegt werden. Uwe Lenczewski von der BAföG-Stelle des Kreises betont, dass auch Personen, die bereits eine betriebliche Ausbildung abgeschlossen haben, für eine weitere schulische Ausbildung oder ein Studium BAföG beantragen können. Dabei werden nur förderfähige Ausbildungen berücksichtigt.
Bei Fragen zum Aufstiegs-BAföG können Interessierte sich an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 49, oder an die Kammern der jeweiligen Berufsbereiche wenden. Informationen und Antragsunterlagen dazu sind auf der Website www.aufstiegs-bafoeg.de verfügbar. Studierende an Fachhochschulen und Hochschulen können sich an die jeweiligen Studierendenwerke ihres Studienortes für Ausbildungsförderung wenden. Weitere Informationen zu förderfähigen Ausbildungen und Antragsunterlagen sind auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zu finden. Anfragen und weitere Informationen können auch per E-Mail an die BAföG-Stelle des Märkischen Kreises unter bafoeg@maerkischer-kreis.de gerichtet werden.