Am 16. Mai 2024 wurde ein deutscher Staatsbürger während einer Kontrolle an der Stadtbrücke in Görlitz vorläufig festgenommen. Die Beamten entdeckten bei der Überprüfung seiner Personalien einen Vollstreckungshaftbefehl gegen den Mann. Das Amtsgericht Schleswig hatte den 34-jährigen wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 500,00 Euro verurteilt. Da er bisher nicht für die Schulden bei der Staatskasse aufgekommen war, erließ die Staatsanwaltschaft Flensburg einen Haftbefehl gegen ihn. Der Verurteilte entschied sich dazu, die Geldstrafe vor Ort zu begleichen, um somit einer Haftstrafe zu entgehen.
Diese Maßnahme ermöglichte es dem deutschen Staatsbürger, sich von der drohenden Haftstrafe zu befreien, indem er die geforderte Geldstrafe unverzüglich zahlte. Die schnelle Reaktion des Verurteilten führte dazu, dass weitere rechtliche Konsequenzen vermieden werden konnten. Durch die Begleichung der Geldstrafe konnte der Mann seine Verantwortung gegenüber der Staatskasse erfüllen und seine schuldbefreiende Pflicht erfüllen.
Die Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf war in diesem Fall in die Durchführung der Kontrolle und der vorläufigen Festnahme des deutschen Staatsbürgers involviert. Dank ihres schnellen Handelns konnte die Situation rasch geklärt werden und der Verurteilte konnte die geforderte Geldstrafe noch vor Ort begleichen.
Für weitere Informationen können Rückfragen an die Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf gerichtet werden. Presseanfragen können an die Pressesprecherin Ivonne Höppner unter der Telefonnummer 0 35 81 – 3626-6111 oder per E-Mail an bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de gerichtet werden. Weitere Details sind auch auf der Webseite www.bundespolizei.de verfügbar.