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Europarat beschließt KI-Konvention: Zukunft mit roten Linien?

Die Europarat KI-Konvention: Chancen und Herausforderungen der Regelung

Der Europarat hat sich dafür eingesetzt, eine Konvention im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) zu verabschieden, nachdem zuvor die EU bereits ein Regelwerk dazu auf den Weg gebracht hatte. In einer Sitzung des Ministerkomitees unter der Leitung von Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) wurde die erste KI-Konvention formell angenommen. Dieser Vertrag soll sicherstellen, dass die Entwicklung von KI im Einklang mit den Rechtsnormen des Europarates bezüglich Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit erfolgt. Die Konvention könnte viel breiter wirken und mehr Länder binden als das EU-Regelwerk. Kritiker befürchten jedoch, dass das Gesetz letztendlich wirkungslos bleiben könnte.

Der Europarat, der unabhhängig von der EU ist und sich für den Schutz von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit einsetzt, umfasst 46 Mitglieder, darunter alle 27 EU-Länder sowie Länder wie Großbritannien und die Türkei. Nach der Unterzeichnung der Konvention können nicht nur Mitgliedsstaaten des Europarates, sondern auch Länder weltweit beitreten. Kritiker bemängeln, dass den Staaten zu viel Spielraum eingeräumt wird und die Konvention daher ihre beabsichtigte Wirkung möglicherweise verfehlt.

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Die Bedenken umfassen unter anderem das Fehlen klarer roter Linien für bestimmte KI-Anwendungen in der Konvention. Die mangelnde Präzision und Konkretisierung könnten dazu führen, dass das Abkommen unterschiedlich interpretiert und angewandt wird. Deutschland wird in den nächsten Jahren sowohl das KI-Gesetz der EU als auch die KI-Konvention des Europarats in nationales Recht umsetzen müssen. Experten betonen die Bedeutung bestimmte KI-Anwendungen, wie beispielsweise die öffentliche Gesichtserkennung, zu verbieten, um den Schutz von Menschenrechten und Demokratie zu gewährleisten.

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